Garantiebedingungen
Wissenswertes über Garantie und gesetzliche Mängelrechte – Reklamationen gegenüber der HAFA Treppen GmbH
Diese Garantiebedingungen lassen Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Kaufsache (gesetzliche Gewährleistung bzw. gesetzliche Mängelrechte), unberührt. Sie gelten ausschließlich zusätzlich zu diesen gesetzlichen Rechten.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Frist dieser freiwilligen Garantie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an eine von ihm benannte Person, die nicht der Beförderer ist.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt die HAFA Treppen GmbH eine freiwillige Herstellergarantie auf die Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb der Treppenrenovierungsstufen im privaten Wohnbereich entsprechend der nachstehenden Bedingungen.
Garantiebedingungen
- Fachgerechte Verlegung entsprechend der jeweils gültigen Verlegeanleitung. Die von der Garantie erfassten Treppenrenovierungsstufen dürfen nicht in Feucht- oder Nassräumen verlegt werden. Das Treppenrenovierungssystem ist ausschließlich für den Innenbereich vorgesehen.
- Eine Verklebung der Stufen ist verpflichtend. Eine Verleimung bzw. Verklebung der Böden erfolgt optional entsprechend der jeweiligen Verlegeanleitung.
- Gebrauch und Pflege der von der Garantie erfassten Treppenrenovierungsstufen haben unter Beachtung der Hinweise in der Verlegeanleitung sowie der Pflegeanleitung zu erfolgen.
- Das Material ist für einen üblichen Gebrauch im privaten, nicht gewerblichen Bereich vorgesehen. Bei außergewöhnlicher oder übermäßiger Belastung, bei mechanischen Beschädigungen oder bei nicht ordnungsgemäßer Pflege ist die Garantie ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
- Garantiert wird, dass die Deckschicht der Treppenrenovierungselemente innerhalb von zwölf Jahren nicht übermäßig abgerieben wird. Als Abrieb der Deckschicht gilt eine zusammenhängende Stelle von mindestens 1 cm², auf der die Dekorschicht vollständig fehlt. Abrieberscheinungen an den Stufen- oder Elementkanten sind von der Garantie ausgeschlossen.
- Mängel, für die Ansprüche aus dieser freiwilligen Garantie geltend gemacht werden sollen, sind uns möglichst schriftlich und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung unter Vorlage des Kaufbelegs anzuzeigen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei mangelhafter oder vertragswidriger Ware bleiben von dieser Frist unberührt.
- Waren mit sichtbaren Mängeln sollten vor der Verlegung, Verarbeitung oder dem Einbau nicht verwendet werden. Werden Waren trotz erkennbarer Mängel verarbeitet oder eingebaut, entfallen Ansprüche aus dieser freiwilligen Garantie insoweit. Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt. Den Käufer trifft die Pflicht, vermeidbare Schäden nach Möglichkeit zu begrenzen.
- Der Lieferant (HAFA Treppen GmbH) behält sich vor, eine Begutachtung des beanstandeten Materials vor Ort durchzuführen.
Unsere Garantieleistung umfasst
- Bei einem berechtigten Garantiefall wird das betroffene Material nach Wahl des Garantiegebers kostenlos repariert oder ersetzt.
- Ist ein Dekor nicht mehr lieferbar oder eine Reparatur bzw. ein Austausch unverhältnismäßig, kann nach Wahl des Verkäufers ein gleichwertiger Ersatz aus dem aktuellen Lieferprogramm geliefert oder ein Wertersatz in Höhe des Zeitwerts der Ware geleistet werden.
- Ansprüche auf Demontage, Neuverlegung oder Entsorgung sind vom Garantieumfang ausgeschlossen. Diese Beschränkung betrifft ausschließlich Leistungen aus der Garantie. Gesetzliche Ansprüche des Käufers, insbesondere eines Verbrauchers, auf Kostenerstattung bei berechtigter Mängelrüge bleiben unberührt.
- Im Rahmen dieser freiwilligen Garantie werden mittelbare Schäden oder Folgeschäden nicht ersetzt. Gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
- Garantieansprüche können gegenüber der HAFA Treppen GmbH in Textform geltend gemacht werden. Die Abwicklung kann in deutscher oder polnischer Sprache erfolgen.
- Durch die Erbringung einer Garantieleistung verlängert sich die Garantiefrist nicht und beginnt auch nicht erneut.
Soweit im Rahmen dieser Garantie kein identisches Produkt mehr verfügbar ist und stattdessen ein Wertersatz geleistet wird, bemisst sich dieser nach dem Zeitwert der Ware zum Zeitpunkt des Garantiefalls.
Während der 12-jährigen Garantiezeit vermindert sich ein etwaiger Wertersatz jährlich anteilig.
Beispiel: nach 6 Jahren beträgt der Zeitwert 6/12 = 50 %, nach 10 Jahren 2/12 = 16,6 % des ursprünglichen Warenwerts.
Wählt der Käufer statt eines Wertersatzes ein Ersatzprodukt mit höherem aktuellen Wert, kann die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Käufer zu tragen sein.
Garantieansprüche sind zu richten an:
HAFA Treppen GmbH, Pfarrberg 17, 08393 Meerane, Deutschland
E-Mail: sales@hafa-stairs.com Telefon: +49 (0) 3764 1857-44